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   SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11 ER   

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https://dejure.org/2011,127217
SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11 ER (https://dejure.org/2011,127217)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11 ER (https://dejure.org/2011,127217)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - S 36 AS 2367/11 ER (https://dejure.org/2011,127217)
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  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Die besondere Eilbedürftigkeit, die den Anordnungsgrund kennzeichnet, ist zu bejahen, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, wie durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde, Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen (§ 103 SGG) weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend einer Erklärung zugeführt werden können (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - L 7 B 409/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des § 36 SGB II ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern dient dazu, die örtliche Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger nach dem SGB II gegeneinander abzugrenzen (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 22.12.2009 - L 7 B 409/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 12 B 147/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Der Leistungsempfänger ist dabei hinsichtlich seiner Hilfebedürftigkeit darlegungs- und beweisbelastet (vgl. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 20.01.2010 - L 12 B 97/09 AS ER; Beschluss vom 23.12.2009 - L 12 B 147/09 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2007 - L 28 B 1114/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Einschulungskosten -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Daher beurteilt das angerufene Gericht die Erfolgsaussicht regelmäßig ohne abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffes (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.07.2007 - L 28 B 1114/07 AS PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 12 B 97/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.10.2011 - S 36 AS 2367/11
    Der Leistungsempfänger ist dabei hinsichtlich seiner Hilfebedürftigkeit darlegungs- und beweisbelastet (vgl. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 20.01.2010 - L 12 B 97/09 AS ER; Beschluss vom 23.12.2009 - L 12 B 147/09 AS ER).
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